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I) Ästhetische Chirurgie:

Augenbrauenlifting - Augenlidkorrektur - Facelifting - Faltenunterspritzung - Fettabsaugung - Hautstraffung - Narbenkorrektur - Nasenkorrektur - Ohrenkorrektur

Augenbrauenlifting:

Innerhalb der Haar-Stirngrenze wird ein Schnitt gesetzt, mittels einer Fixiernaht das Gewebe gehoben, und die überschüssige Haut entfernt.
Dieser Eingriff erfolgt stationär oder ambulant in lokaler Betäubung.
Die Nähte werden nach einer Woche entfernt.

Augenlidkorrektur:

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  • Oberlidstraffung (Blepharoplastik des Oberlids)
    Diese Operationstechnik wird angewendet beim Absinken der Augenbrauen und Erschlaffung des Lidmuskels der Oberlider. Durch diese natürlichen Veränderungen wirkt man meist müde und erschöpft, und die seitlich gelegene überschüssige Haut führt zu einer Einschränkung des Sehvermögens.
    Am Oberlid werden die überschüssige Haut und kleine Fettdepots entfernt. Die Narbe wird in die natürliche Lidfalte platziert, sodass sie später fast nicht mehr zu erkennen ist.
    Der Eingriff erfolgt stationär oder ambulant in lokaler Betäubung.
    Die Nähte werden nach einer Woche entfernt.
  • Unterlidstraffung (Blepharoplastik des Unterlids)
    Durch Anlagerungen von Fettgewebe und Verlust der Hautelastizität kommt es zur Bildung von Tränensäcken und Falten im Bereich des Unterlids.
    Die Unterlidstraffung erfolgt mittels eines gewebeschonenden Lidrandschnitts und das Fettgewebe und die überschüssige Haut werden entfernt.
    Der Eingriff erfolgt stationär oder ambulant in lokaler Betäubung.
    Die Nähte werden nach einer Woche entfernt.

Facelifting:

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Mit zunehmendem Alter kommt es zu einer Erschlaffung der Gesichtsmuskulatur und des unter der Haut liegenden Gewebes. Es entsteht der Eindruck, dass zuviel Haut vorhanden ist. Das Facelifting richtet sich nach den individuellen Wünschen der Patienten und dient der Entfernung der überschüssigen Haut.
Möglichkeiten für ein Facelifting:
  • Straffung der Stirn mit Anhebung der Augenbrauen und Glättung der Zornesfalten
  • Schläfenlifting (betrifft die Augenpartien)
  • Anhebung der Wangen mit Straffung des Halses
  • Halsstraffung mit Entfernung des Kinnfettes
Im Normalfall werden Schläfen, Wangen und Hals im Zuge einer einzigen Operation gestrafft.
Der Eingriff erfolgt stationär in lokaler Betäubung und dauert 3 - 4 Stunden. Je nach Eingriff ist ein Krankenhausaufenthalt von 1-2 Tagen erforderlich.
Die Fäden werden nach 1o Tagen entfernt und die Schwellungen bilden sich in den nächsten 1 - 2 Wochen zurück.

Faltenbehandlung mittels biologisch abbaubarer Substanzen:

Bei dieser Art der Behandlungen kommt es zu einer Verminderung der Gesichtsfalten und Substanzverlusten von Haut oder Unterhautgewebe durch Unterspritzung von Stoffen, die vom Körper selbst wieder abgebaut werden. Die Wirkung hält individuell je nach Patient zwischen vier und sieben Monate an. Nach den Behandlungen kann es kurzzeitig zu Blutergüssen oder leichten Schwellungen im Bereich der Einstichstellen kommen. Eine Kühlung mittels Kompressen wird empfohlen.

Botox: Botulinumtoxin wird zur gezielten Ruhestellung von mimischen Muskeln im Gesicht und Halsbereich eingesetzt. Die Anwendung erfolgt vor allem bei Zornesfalten, Krähenfüßen, Oberlippen- und Augenfalten. Das Medikament wird in die mimische Muskulatur knapp unter die Haut injiziert. Der Effekt tritt nach 2 - 12 Tagen ein.

Körpereigenes Fett ("autologes Fettgewebe"): Wird durch Fettabsaugung in örtlicher Betäubung gewonnen und in die gewünschten Regionen injiziert.

Poly-Milchsäure (New-Fill®): Voll-synthetisch hergestellte körpereigene Substanz - synthetisch gewonnen. Besonders geeignet für Nasolabialfalten, Mundwinkelfalten und zum Wangenaufbau. Für den vollen Effekt sollte es in einem Abstand von 1 - 2 Monaten zweimal injiziert werden.

Hyaluronsäure-Präparate (Restylane®, Hylaform®): Biotechnologisch hergestellte körpereigene Substanz. Sehr weiches Material, gut für oberflächliche Fältchen geeignet.
Kollagen (Zyderm®): Aus Rinderkollagen gewonnene Substanz. Vorteil: Sehr gut zu spritzen, weich, gut für oberflächliche Fältchen geeignet. Nachteil: Muss am Patienten vorgetestet werden, da relativ häufig Allergien auftreten.

Fettabsaugung (Liposuktion / Bodyforming):

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Mittels der Liposuktion können dauerhaft Fettzellen aus Bauchdecke, Hüft- und Lendenregion (Reiterhosenlipomatose), Gesäß und Oberschenkeln entfernt werden.
Eine Mikrokanüle wird durch einen sehr kleinen unauffällig liegenden Hautschnitt eingeführt und das überschüssige Fett mittels Unterdrucks herausgesaugt.
Je nach Körperteil wird in Allgemeinnarkose oder Lokalanästhesie operiert.
Nach dem Eingriff sind einige Tage lang Blutergüsse und leichte Schmerzen zu erwarten. Bauchbinden, Mieder und Stützstrümpfe stabilisieren den Körper etwa 6 Wochen lang.
Je nach Beschaffenheit der Hautstruktur ist nach der Fettabsaugung - im Zuge einer späteren zweiten Operation - eine Straffung der Haut möglich bzw. notwendig.

Hautstraffung:

Die Plastische Chirurgie kann Oberarme / Oberschenkel straffen und schlaffe Haut am Bauch entfernen (Bauchdeckenplastik). Der immer stärker werdende Hautüberschuss ist eine Folge der Hautalterung, tritt nach starken Abmagerungskuren oder Schwangerschaften auf.
Das überschüssige und erschlaffte Haut- und Fettgewebe wird operativ entfernt, wobei die besten Erfolge erzielt werden, wenn der Patient sein Idealgewicht bereits erreicht hat. Die Schnitte werden in unauffällige Körperregionen gelegt.
Die Eingriffe erfolgen in Vollnarkose und bedingen in der Regel einen Krankenhausaufenthalt von ein bis drei Tagen.
Danach ist eine 3 – 4 wöchige körperliche Schonung einzuhalten und es wird das Tragen von Stützstrumpfhosen oder Mieder empfohlen. Die Nahtentfernung erfolgt nach zehn Tagen.

Narbenkorrektur:

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Narben können kosmetisch stören, aber auch Funktionsbeeinträchtigungen der betroffenen Körperteile bewirken.
Narbenkorrekturen werden erst nach der Ausreifung der Narbe – ungefähr nach einem Jahr – durchgeführt. Ausnahmen sind Narben, die zu einer funktionellen Behinderung führen können.
Der operative Eingriff zur Entfernung erfolgt je nach Größe in lokaler Anästhesie oder Vollnarkose.

Nasenkorrektur (Rhinoplastik):

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  • Entfernung von Nasenhöckern
  • Verschmälerung der Nase oder Nasenspitze
  • Verkleinerung der Nase
  • Korrekturen bei Atemwegsbeschwerden
Diese Eingriffe sind etwa ab dem 19. Lebensjahr - nach Abschluss des Längenwachstums der Knochen – möglich und erfolgen stationär in Allgemeinnarkose.
Die Operation - Abtragungen von Höckern, Zugabe von Knochen / Knorpel - erfolgt über den Naseninnenraum. Durch diese spezielle Operationstechnik kommt es später zu keiner sichtbaren Narbenbildung.
Direkt nach dem Eingriff treten Schwellungen auf und zur Abheilung der Wunde muss die Nase in der Regel austamponiert werden. Atmen ist während der ersten Tage nach dem Eingriff nur durch den Mund möglich. Postoperativ wird das Nasengerüst mit einem Gipsverband für 1o Tage geschient. Ein erster Gipswechsel erfolgt nach 7 Tagen, wenn die Nase bereits teilweise abgeschwollen ist.
Das endgültige Resultat der Operation liegt 3-6 Monate nach dem Eingriff vor.


Ohrenkorrektur / Ohrenanlageplastik (Otoplastik):

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Nach Abschluss des 5. Lebensjahres kann mittels einer Ohrenanlageplastik der fehlentwickelte Knorpel korrigiert und neu geformt werden.
Ausgehend von der Rückseite der Ohrmuschel wird der operative Eingriff vollzogen, und der Knorpel so geformt, dass die gewünschten Wölbungen entstehen und das Ohr anliegt. Die Wunde wird dann mittels selbstauflösbaren Nähten verschlossen. Durch diese schonende Operationstechnik kommt es später zu keiner sichtbaren Narbenbildung.
Die Operation erfolgt meist in lokaler Betäubung, selten in Allgemeinnarkose.
Während der ersten Tage nach dem Eingriff trägt der Patient zum Schutz der Wunden einen Kopf/Ohr-Verband. Danach ist das Tragen eines Stirnbandes für 2 Wochen nötig.


Information zur Krankenkasse Was zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für chirurgische Eingriffe werden in der Regel von den Kassen übernommen. Rein ästhetisch-chirurgische Operationen sind jedoch in den meisten Fällen privat zu bezahlen. Das individuelle Krankheitsbild des Patienten bestimmt, ob die Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmt.